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Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderung – Unionsrechtliche Anforderungen

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Kündigungsschutz von Menschen mit Behinderung – Unionsrechtliche Anforderungen

16. Mai 2026

5 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Aufgrund einer Herzerkrankung wurde bei K eine Behinderung festgestellt. K war bei Arbeitgeber B in der Probezeit. Wegen der Krankheit kann K nicht die Tätigkeit ausführen, für die er bei B eingestellt war. B kündigt K. K hält das für rechtswidrig und zieht vor das Arbeitsgericht (ArbG).

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