Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO
„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Begründetheit)
„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Begründetheit)
17. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Hochzeitsausstatter H betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als die Kundschaft ausbleibt und H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden. E erhebt Klage nach § 805 ZPO.
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