Einführung Forderungspfändung
17. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ist Hauseigentümer in Berlin-Mitte und hat durch Handwerkerin G Luxussanierungen ausführen lassen. Dafür schuldet S der G €6.000. Als S nicht zahlt, klagt G diesen Betrag ein und erwirkt ein Urteil. S zahlt weiter nicht. D ist Mieter des S und zahlt S Miete iHv €3.000 pro Monat.
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