Einschleichen als Schwarzfahrer (-)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A begibt sich an Bord des ICE von Hamburg nach München ohne dem Bordpersonal über den Weg zu laufen. Ihm ist dabei bewusst, dass er kein gültiges Ticket gelöst hat.

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Einordnung des Falls

Einschleichen als Schwarzfahrer (-)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Über ein gültiges Ticket zu verfügen, ist eine "Tatsache" (§ 263 Abs. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Tatsachen sind alle in der Vergangenheit oder Gegenwart liegenden äußeren sowie inneren, also psychische Vorgänge oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Ob jemand ein Ticket gelöst hat, oder nicht, ist ein äußerer Zustand, der dem Beweis zugänglich ist.
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2. A hat die Deutsche Bahn als Betreiberin des ICE darüber "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB), dass er kein gültiges Ticket hat.

Nein, das trifft nicht zu!

Täuschungshandlung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung. Vorliegend hat sich A beim Betreten des Zugs nicht ausdrücklich gegenüber dem Bordpersonal geäußert. Eine konkludente Täuschung liegt vor, wenn dem Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein Erklärungswert innewohnt. In dem bloßen Einsteigen in ein Verkehrsmittel liegt nach der Verkehrsanschaung keinerlei kommunikativer Gehalt. Die bloße Inanspruchnahme von Leistungen ist keine taugliche Täuschungshandlung.
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