Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
Darlehen – Täuschung über Zahlungswilligkeit
Darlehen – Täuschung über Zahlungswilligkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schließt mit B einen Darlehensvertrag in Höhe von €1.000.000 ab. Weil A ein niedriges Einkommen und horrende Schulden hat, ist A sich unsicher, ob er das Darlehen zurückzahlen will. Nichtsdestotrotz verspricht er gegenüber B die pünktliche Rückzahlung.
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Einordnung des Falls
Darlehen – Täuschung über Zahlungswilligkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zahlungswille ist eine äußere "Tatsache" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zahlungsfähigkeit ist eine äußere "Tatsache" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja!
3. A hat über seine Zahlungsfähigkeit "getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A hat über seinen Zahlungswillen getäuscht.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
19.4.2021, 19:36:00
Wie kann der Täter vorliegend bzgl seines Zahlungswillens täuschen? In der ersten Aufgabe wurde doch festgestellt, dass es sich bei dem Zahlungswillen gerade um keine Tatsache handelt...
Speetzchen
19.4.2021, 22:58:44
Doch, in der ersten Aufgabe steht, dass es sich bei dem Zahlungwillen, um eine INNERE Tatsache handelt ✌😄
Tigerwitsch
19.4.2021, 23:19:49
Ups okay - wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😅🙈 Danke! ;)
MaxRaspody
8.2.2024, 13:37:18
ich würde nicht sagen, dass wer ein darlehen aufnimmt und daher verspricht, den betrag zurückzuzahlen damit auch sagt, er sei sich sicher, dass darlehen zurückzahlen zu können. Kreditgeschäfte leben vom risiko. Wer einen Kredit vergibt, der zahlt ihn mit gewisser wahrscheinlichkeit zurück. Das weiß auch die allgemeine Verkehrsauffassung. Insofern finde ich es hier falsch, eine Täuschung zu unterstellen, solange eine Rückzahlung ernsthaft versprochen wird und auch eingehalten werden will, sofern dies zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist.
Cosmonaut
11.2.2024, 17:43:23
@[MaxRaspody](162182) Hi, Du beantwortest deine Frage selbst: „solange eine Rückzahlung ernsthaft versprochen wird und auch eingehalten werden will“ - Hier hat der Täter wider seines besseren Wissens etwas nur zum Schein versprochen und gerade nicht ernsthaft. Kreditgeschäfte leben insbesondere vom kalkulierbaren Risiko: Wenn der Darlehensnehmer aber über seinen Zahlungswillen täuscht und damit in der Folge über seine Bemühungen, vertragliche Forderungen zu tilgen (Kreditschulden bedeutet an anderer Stelle Sparen, das bedeutet Verzicht auf Konsum, das bedeutet wiederum Wille zum Verzicht, den unser Täter hier nicht hat). LG
Alex Ko
26.3.2024, 18:54:14
Täuscht der Täter hier nicht auch über seine (Rück-)Zahlungsfähigkeit, wenn er ein niedriges Einkommen bezieht?
Mephisto
30.3.2024, 17:21:06
Nein, denn die Rückzahlungsfähigkeit ist als zukünftiges Ereignis nicht dem Tatsachenbegriff.
Mephisto
31.3.2024, 19:14:50
*im Tatsachenbegriff enthalten.
Alex Ko
10.4.2024, 19:07:00
So langsam sickert das Verständnis dafür durch, danke dir 👍🏻
Tom Schlueter
8.11.2024, 13:56:05
Der Täter täuscht doch zudem über seine „Zahlungsfähigkeit“ im Sinne seiner gegenwärtigen Vermögenslage, oder?