Betrug (§ 263 StGB): 71 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 71 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Betrug (§ 263 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: Dealer D gibt dem als Wissenschaftler verkleideten D eine Amphetamin-Tablette.

Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR

Klassiker im Strafrecht: Die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug - Jurafuchs

Der BGH beschäftigt sich hier erneut mit einem Klassiker im Strafrecht: der Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug. Maßgeblich kommt es auch hier auf die Gewahrsamslockerung an. Eine Vermögensverfügung im Sinne eines Betrugs liege hingegen vor, wenn der Getäuschte auf Grund freier, nur durch Irrtum beeinflusster Entschließung Gewahrsam übertragen will. Ein Diebstahl liege hingegen vor, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Irrtum bzgl. Rechtswidrigkeit

T ist mit O auf einer Kneipentour. T gibt vor, sein Geld vergessen zu haben und bittet O, ihm €50 für die Getränke zu „leihen“. In Wahrheit denkt T, dass O ihm noch €50 schulde und er so wieder an sein Geld komme. Tatsächlich schuldet D, und nicht O, dem T die €50.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Vermögensbegriff 7 - Täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften (§§134, 138 BGB)

Die engen Freunde T und M brauchen dringend Geld. M steht Schmiere. T entwendet währenddessen bei Oma O €2.000. Es war vereinbart, dass der Erlös geteilt wird. Gegenüber M behauptet T, dass er nur €1.000 erbeutet habe. M verlangt von T daher nur €500.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Prinzip der Gesamtsaldierung

A lässt sich zur Finanzierung eines Hauskaufs ein Darlehen der S-Bank in Höhe von 800.000 Euro in Vertretung seiner Mutter gewähren. Zur Vortäuschung der Bonität gibt er unzutreffender Weise an, diese sei als Steuerberaterin tätig. Als Sicherheit für die S-Bank wurde für das Grundstück in der „H-Straße“ eine Grundschuld in Höhe von 800.000 Euro vereinbart und im Grundbuch eingetragen.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Vermögensbegriff 3 – Arbeitskraft der Prostituierten

A vereinbart mit der Prostituierten P, dass diese gegen Geld mit ihm sexuell verkehren soll. Er versichert - für P glaubhaft - anschließend zahlen zu wollen. Nach der Leistungserbringung durch P weigert sich A, wie von Anfang an geplant, zu zahlen.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Vermögensbegriff 2

A kauft Drogen bei B. A täuscht dabei seine Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vor, und gibt an, nach Erhalt der Ware zu zahlen. Daher unterlässt B die Geltendmachung seines "Anspruchs" Zug-um-Zug. Nach dem Erhalt der Ware macht A sich wie geplant, ohne zu zahlen aus dem Staub.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Sachgedankliches Mitbewusstsein des Getäuschten

Geldeintreiber T erhält von einem Schuldner €500. Er erkennt jedoch, dass es sich bei den Geldscheinen um Falschgeld handelt. Um nicht auf dem Falschgeld sitzen zu bleiben, entscheidet sich T dieses in den Umlauf zu bringen. Bei einem Einkauf im Media-Markt legte er der Kassiererin K die falschen Geldscheine zur Bezahlung vor, um nicht nur die Waren, sondern auch das Wechselgeld als entsprechenden „echten“ Gegenwert zu erhalten. K fällt nicht auf, dass es sich um Falschgeld handelt.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Sozialhilfebetrug – Täuschung durch Unterlassen

A wurde arbeitslos und bezog berechtigterweise Arbeitslosengeld II. Ihm war bekannt, dass er gesetzlich verpflichtet ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I), Veränderungen in seinen Vermögensverhältnissen unverzüglich gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Als er ein Jahr später eine neue Arbeitsstelle fand, teilte er dies der zuständigen Sachbearbeiterin bei Agentur für Arbeit nicht mit. Er erhielt weiter Arbeitslosenhilfe, ohne dazu berechtigt zu sein.

Jurafuchs

Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Insertionsofferte

T bietet O, dem Verfasser einer Todesanzeige, an, die Anzeige im Internet erneut zu veröffentlichen (sog. Insertionsofferte). Äußerlich ähnelt T's Schreiben einer Rechnung für bereits erbrachte Leistungen. Wie von T erhofft, hält O das Schreiben ohne genauere Prüfung für eine Rechnung und überweist T Geld.