Kartellverstoß bei fehlender Kenntnis der Geschäftsführung?
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Poliere von drei ortsansässigen Bauunternehmen befürchten, ihre Jobs zu verlieren, wenn ortsfremde Unternehmen Aufträge erhalten. Sie stimmen deshalb im Vorfeld einer öffentlichen Ausschreibung ihre Angebote ab. Die jeweiligen Geschäftsleitungen haben davon keine Kenntnis. Die Poliere sind zur Abgabe der Angebote im Namen der Unternehmen befugt.
Einordnung des Falls
Kartellverstoß bei fehlender Kenntnis der Geschäftsführung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Unternehmen kann nur einen Kartellverstoß begehen, wenn die Geschäftsführung davon Kenntnis hat.
Nein!