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Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad
Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad
20. Mai 2025
9 Kommentare
4,7 ★ (22.032 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Fremdenverkehrsverband des Landkreises B betreibt über die eigene B-GmbH ein Schwimmbad. Einwohner von B zahlen günstigere Eintrittspreise als auswärtige Besucher. A ist aus seinem Wohnort im nahen Österreich zum Schwimmen gekommen und muss den höheren Eintrittspreis zahlen.
Diesen Fall lösen 77,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Diskriminierende Preisgestaltung im kommunalen Schwimmbad
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann sich gegenüber der B-GmbH auf den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) berufen, obwohl er Österreicher ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Genügt das Einheimischenprivileg in der Preisgestaltung der B-GmbH den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Landkreisen und Gemeinden ist es verwehrt, ihre Einwohner bevorzugt zu behandeln.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Verletzt das Einheimischenprivileg in der Preisgestaltung der B-GmbH die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)?
Ja!
5. Kann A sich gegenüber der B-GmbH auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) berufen, obwohl weder Dienstleistung noch Dienstleistungserbringer (B-GmbH) die Grenze überschreiten?
Genau, so ist das!
6. Die B-GmbH kann A entgegenhalten, dass sie als juristische Person des Privatrechts nicht an die Grundrechte gebunden ist.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Leon
30.8.2021, 17:29:01
Examenstreffer Berlin-Brandenburg und NRW jeweils April 2017

Lukas_Mengestu
31.10.2021, 20:13:49
Super, danke Dir!

Hannah B.
2.3.2022, 16:09:29
Lief im 1. Examen in Thüringen Februar 2022 so ähnlich. :)

Lukas_Mengestu
3.3.2022, 00:10:24
Vielen Dank, Hannah :-)
Lawra§
5.6.2022, 11:35:48
Examenstreffer Hessen 2022

Lukas_Mengestu
7.6.2022, 12:24:56
Vielen Dank für den Hinweis :-)
JanK
19.1.2023, 08:06:45
Es war zwar in einem etwas anderen Fall eingekleidet, aber entscheidend war auch die
passive Dienstleistungsfreiheitin einer von drei Aufgaben im 1.St in BaWü Herbst 2022.

Nora Mommsen
20.1.2023, 17:43:27
Hallo JanK, danke für das Feedback. Wir freuen uns immer besonders, wenn unsere Rechtsprechungsinhalte nah an den Klausuren dran sind. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Jopies
13.4.2025, 17:27:02
Vielleicht sollte man anmerken, dass hier „nur“ eine mittelbare und keine unmittelbare Diskriminierung vorliegt. Wenn der Staat hier den Bezugspunkt von Gemeindemitgliedschaft bzw. vom Wohnort im Gemeindegebiet abhängig macht, so macht er sie gerade nicht „alleinig von der Staatsbürgerschaft abhängig“, denn auch bspw. Österreichern ist es ja nicht verwehrt Gemeindemitglied zu werden. Natürlich aber sind bedeutend mehr Deutsche als Österreicher Gemeindemitglieder. Die Frage ist für die Rechtfertigungsmöglichkeiten theoretisch von Belang, hier ist aber kein anderes Ergebnis als bei der
Art. 3 GGPrüfung ersichtlich.