Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft sich auf dem Stuttgarter Frühlingsfest an der Bude von Verkäuferin V eine riesige Zuckerwatte. Als er sich an seine Neujahrsvorsätze erinnert, will er den Kaufvertrag widerrufen.
Diesen Fall lösen 87,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Neben der Eröffnung des Anwendungsbereiches der verbraucherschützenden Vorschriften (§ 312 BGB), setzt das Widerrufsrecht aus § 312g BGB voraus, dass ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312b BGB) oder Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) vorliegt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei dem Kaufvertrag über die Zuckerwatte um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.