Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft sich auf dem Stuttgarter Frühlingsfest an der Bude von Verkäuferin V eine riesige Zuckerwatte. Als er sich an seine Neujahrsvorsätze erinnert, will er den Kaufvertrag widerrufen.
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Einordnung des Falls
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag IV- auf dem Jahrmarkt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Neben der Eröffnung des Anwendungsbereiches der verbraucherschützenden Vorschriften (§ 312 BGB), setzt das Widerrufsrecht aus § 312g BGB voraus, dass ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312b BGB) oder Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) vorliegt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei dem Kaufvertrag über die Zuckerwatte um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juradino
1.11.2022, 08:28:20
Ist die Antwort dann nicht richtig?
Nora Mommsen
3.11.2022, 13:02:33
Hallo Juradino, das Widerrufsrecht liegt nur bei Verträgen vor, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Der Jahrmarkt ist zwar "draußen", sodass man auf den ersten Blick das Vorliegen dieser Voraussetzung annehmen könnte. Allerdings ist der Begriff des
Geschäftsraums legaldefiniert in dem Sinne, dass "bewegliche und unbewegliche Räume" erfasst sind. Bei der Bude handelt es sich um einen beweglichen Raum, aus dem heraus V die Zuckerwatte verkauft hat. Im Rechtssinne wurde der Vertrag damit "in einem
Geschäftsraum" geschlossen. "Falsch" ist damit die richtige Antwort. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
jonas0108
6.9.2024, 16:58:41
Ich glaube das richtige Zitat wäre § 312b Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB oder?
Linne_Karlotta_
19.9.2024, 17:56:49
Hallo jonas0108, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team