Streitstand: Tatmittler hat gerade seine Einwirkung auf den Tatmittler begonnen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T plant mit D, wie diese gemeinsam den O erschrecken können. Dazu soll D auf den O mit einer Spielzeugwaffe schießen. T überreicht dem D jedoch eine echte Waffe, was dieser nicht erkennt. Statt direkt loszugehen und auf O zu schießen, trinkt D mit T zunächst einen Aperol Spritz.
Einordnung des Falls
Streitstand: Tatmittler hat gerade seine Einwirkung auf den Tatmittler begonnen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Versuch eines Totschlages (§ 212 Abs. 1 StGB) strafbar?
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Ja!
2. Hat T „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlages?
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Genau, so ist das!
3. Hat T „Tatentschluss“, die Tat durch D zu begehen?
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Ja, in der Tat!
4. Hat T nach der Einzellösung „unmittelbar angesetzt“?
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Genau, so ist das!
5. Hat T nach der Entlassungstheorie (= modifizierte Einzellösung) „unmittelbar angesetzt“?
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Nein, das trifft nicht zu!
6. Hat T nach der Gesamtlösung „unmittelbar angesetzt“?
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Nein!
7. Bedarf es vorliegend eines Streitentscheides?
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Genau, so ist das!
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Angela Hildmann
17.12.2021, 16:09:30
Der Fall ist schön zur Verdeutlichung des Unterschieds von Einzel- und Entlassungslösung. Es erschließt sich aus der Formulierung des SV allerdings mE nicht dass D noch nicht losgegangen ist. Es wäre nicht schlecht das noch umzuformulieren :)
Lukas_Mengestu
17.12.2021, 17:57:12
Vielen Dank, Angela. Es freut uns, dass Dir die Session gefällt und der Streitstand und seine unterschiedlichen Lösungen deutlich wird. Wir haben den Sachverhalt nun noch ein wenig präzisiert. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Helena
14.2.2022, 10:10:10
Dieses Kapitel ist bisher eins der besten! Die Art in der es die verschiedenen Meinungen darstellt ist wirklich sehr einprägsam.
Lukas_Mengestu
14.2.2022, 11:04:18
Vielen Dank, Helena :-)