Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der gefährliche Patient P ist zum Schutz der Öffentlichkeit in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Die Ärzte A und B gewähren P trotzdem unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B sind die Tötungen durch P objektiv zuzurechnen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
S3tr
9.7.2020, 14:15:06
Hier interessanter PWZ bei Trunkenheit im Verkehr!
Marilena
9.7.2020, 15:33:41
Hi! Danke für Deinen Kommentar. Ich stehe auf dem Schlauch, was meinst Du mit der Abkürzung PWZ? Habe die gerade mal gegoogelt, „Postwertzeichen“ wird es aber wohl nicht sein. :D
S3tr
9.7.2020, 15:34:47
Marilena
9.7.2020, 15:38:15
Achso :) kein Problem, danke für die Aufklärung. Aber was hat der Fall mit Trunkenheit im Verkehr zu tun?
S3tr
9.7.2020, 15:41:33
Er wird ähnlich gelöst ist aber insgesamt examensrelevanter.
Marilena
9.7.2020, 15:44:58
Jetzt verstehe ich. Ja das stimmt.
Elisabeth
22.8.2020, 23:43:04
Vielleicht ist der Fall ja schon anderswo verarbeitet, aber zu dem Thema würde ein Fall auch noch gut passen, ob Strafvollzugsbeamte eine vorhersehbare Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie einen wegen Verkehrsdelikten verurteilten Gefangenen offenen Vollzug gewährten, dieser im Freigang verbotenerweise Auto fuhr und bei einer Verfolgungsjagd durch die Polizei einen Menschen tötete. (BGH Urt. v. 26.11.2019, Az. 2 StR 557/18) Wurde erst bejaht, aber wohl auch um insgesamt den offenen Vollzug als Resozialisierungsmethode nicht quasi zu unterbinden (würden die Vollzugsbeamten nicht mehr anordnen , wenn die Kriterien für ihrerseits fahrlässiges Verhalten so weitfassend sind und schnell vorliegen.
Marilena
23.8.2020, 17:52:09
Danke Dir für den super Vorschlag, Elisabeth! Wir haben den Fall noch nicht verarbeitet, aber ich habe die BGH-Entscheidung jetzt auf die Liste für die aktuelle Rechtsprechung gesetzt.
InDubioProsecco
10.6.2023, 00:13:52
Frage zu den Begrifflichkeiten: Ist der „
Pflichtwidrigkeitszusammenhang“ das Äquivalent zum „
Schutzzweckzusammenhang“?
Dominic
24.7.2023, 00:52:41
Ich weiß nicht genau wie du Äquivalent meinst, aber ich versuche trotzdem mal zu erklären: Der
Schutzzweckzusammenhangist der Zusammenhang zwischen dem von der Verhaltensnorm bezweckten Schutz und dem Erfolg. Also ist das Verhalten gerade deshalb verboten/rechtlich missbilligt, damit Erfolge wie dieser ausbleiben? Der
Pflichtwidrigkeitszusammenhangist der Zusammenhang zwischen der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens und dem Erfolg. Im Prinzip ist das eine Art Kausalität. Könnte man die Pflichtwidrigkeit hinwegdenken, ohne dass der Erfolg entfiele? Wenn ja, dann beruht der Erfolg nicht auf der Pflichtwidrigkeit bzw. auf dem Verstoß gegen die Verhaltensnorm. Das sind also zwei (völlig) unterschiedliche Merkmale.
Shark
22.9.2024, 18:26:55