Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der gefährliche Patient P ist zum Schutz der Öffentlichkeit in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Die Ärzte A und B gewähren P trotzdem unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen.
Einordnung des Falls
Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten („Psychiatriefall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B sind die Tötungen durch P objektiv zuzurechnen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!