Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Arzt A entfernt bei der 14-jährigen S den Blinddarm. S hat danach starke Schmerzen. Arzt B diagnostiziert zutreffend eine Entzündung des Bauchfells. A hält die Diagnose für falsch. S stirbt an der Bauchfellentzündung. Hätte A eingegriffen, hätte S wenigstens ein paar Tage länger gelebt.

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A ist der Tod der S objektiv zuzurechnen.

Ja!

Bei Fahrlässigkeitsdelikten muss im Rahmen der objektiven Zurechnung auch ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang bestehen. Dieser ist nach der Vermeidbarkeitstheorie gegeben, wenn der konkrete Erfolg bei pflichtgemäßen Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre.Der konkrete, vorzeitige Tod wäre vermeidbar gewesen, hätte A eingegriffen. Dass S später ohnehin gestorben wäre, lässt den Pflichtwidrigkeitszusammenhang nicht entfallen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SME

smend20

23.10.2020, 21:38:55

Meinem Erachten entspricht der

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

beim unechten Unterlassungsdelikt primär der

Quasikausalität

nicht der objektiven Zurechnung.

Vulpes

Vulpes

11.3.2021, 18:20:13

Hallo smend20, Ich gebe dir Recht, dass die Definitionen von Quasi-Kausalität und

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

sich nur in einem Punkt unterscheiden. Einmal entfällt der Erfolg, das andere mal wäre er vermeidbar. Meines Erachtens muss man beim fahrlässigen unechten Unterlassungsdelikt aber beides ansprechen und prüfen, auch wenn es sehr ähnlich ist.

BBE

bibu knows best

19.6.2022, 11:17:57

Der Arzt hat doch gar eine Garantenstellung. Ist es dann nicht sogar eine Tötung durch Unterlassen ?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

20.6.2022, 10:45:13

Hallo bibu knows best, für eine Tötung durch Unterlassen (§§ 212, 13 StGB) bedürfte es hier auch eines Vorsatzes des Arztes. Hierfür liegen im Sachverhalt zu wenig Anhaltspunkte vor. Auch im Originalfall wurde ein solcher Vorsatz nicht angenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

NIC

Nico

29.4.2024, 22:39:03

Aber eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen ist möglich, oder?


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