Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten: Pflichtwidrigkeitszusammenhang
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A entfernt bei der 14-jährigen S den Blinddarm. S hat danach starke Schmerzen. Arzt B diagnostiziert zutreffend eine Entzündung des Bauchfells. A hält die Diagnose für falsch. S stirbt an der Bauchfellentzündung. Hätte A eingegriffen, hätte S wenigstens ein paar Tage länger gelebt.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist der Tod der S objektiv zuzurechnen.
Ja!