Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Pflichtwidrigkeitszusammenhang („Radfahrerfall“)

Pflichtwidrigkeitszusammenhang („Radfahrerfall“)

18. Juli 2023

20 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Radfahrerfall (BGHSt 11, 1 – Pflichtwidrigkeitszusammenhang): Ein LKW überholt einen Fahrradfahrer, der sich daraufhin erschrickt.

LKW-Fahrer L lässt nur einen Abstand von 0,75 m zum Radfahrer R. R ist betrunken (1,96 Promille). Als L überholt, erschrickt sich R, gerät unter die Räder und ist tot. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre dies auch bei einem angemessenen Abstand von 1 bis 1,5 m passiert.

Diesen Fall lösen 84,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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