Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (Quittungen als Altpapier)

Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (Quittungen als Altpapier)

20. Mai 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

P und R, die zum Reinigungspersonal der Firma F gehören, entsorgen diverse Quittungen und Auftragsbestätigungen, die ein unordentlicher Angestellter auf seinem Platz verteilt hatte, in der Annahme, es handele sich um nicht mehr benötigtes Altpapier.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (Quittungen als Altpapier)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. P und R hatten Vorsatz bzgl. einer Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).

Nein!

Der Täter hat Vorsatz, wenn er mit dem Willen zur Verwirklichung des Tatbestands (voluntatives Element) in Kenntnis aller objektiven Tatumstände (kognitives Element) handelt. Bei normativen Tatbestandsmerkmalen genügt es, wenn der Täter den vom Gesetzgeber unter Strafe gestellten Sachverhalt in seiner sozialen Sinnbedeutung erkennt (Parallelwertung in der Laiensphäre). "Urkunde" ist ein normatives Tatbestandsmerkmal. Als Urkunde gilt jede menschliche verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.Dass die entsorgten Papiere dazu dienten, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, war P und R nicht klar.
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