Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
13. Februar 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (15.085 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um länger mit seinem alten Auto fahren zu können, trennt U die abgelaufene TÜV-Plakette ab und ersetzt sie durch eine selbstgebastelte. Dem Vorwurf der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) hält er entgegen, er dachte, eine Urkunde müsse zumindest Schriftlichkeitsqualität haben.
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Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sophia
10.12.2024, 11:14:23
Hallo, handelt es sich bei einer TÜV-Plakette überhaupt um eine Urkunde? Es fehlt doch maßgeblich an dem Merkmal der
Erkennbarkeitdes Ausstellers. Ich meine, eine TÜV-Plakette lässt ihren Aussteller nur dann erkennen, wenn man diese zusammen mit der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung betrachtet, sodass sich aus der Plakette alleine der Aussteller nicht erkennen lässt und die Qualität einer Urkunde dementsprechend zu verneinen ist. Wenn überhaupt könnte eine
zusammengesetzte Urkundevorliegen.
galapagosgarry
22.12.2024, 22:25:39
Das sehe ich auch so. Das BayObLG hat das auch bestätigt. Es schreibt in den Leitsätzen "Das Benutzen eines Kraft
fahrzeugs mit auf einem Kennzeichen angebrachter gefälschter Prüfplakette stellt nur dann eine Urkundenfälschung gem. §
267 StGBdar, wenn auch die zum Kraft
fahrzeuggehörende Zulassungsbescheingung Teil I entsprechend gefälscht ist." BayObLG, Beschluss v. 20.01.2020 - 207 StRR 2737/19 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-257?hl=true