Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um länger mit seinem alten Auto fahren zu können, trennt U die abgelaufene TÜV-Plakette ab und ersetzt sie durch eine selbstgebastelte. Dem Vorwurf der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) hält er entgegen, er dachte, eine Urkunde müsse zumindest Schriftlichkeitsqualität haben.
Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Parallelwertung in der Laiensphäre (TÜV-Plakette)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U hat Vorsatz bzgl. des Tatbestandsmerkmals "Urkunde" (§ 267 StGB).
Genau, so ist das!