Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zum Spaß lässt Student A am Porsche des Professors P die Luft aus den Reifen. Er tut dies in dem Glauben, dass Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) ein „Kaputtmachen im Sinne des Reifenaufstechens“ voraussetzt und Späße wie seinen nicht erfasst.
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Einordnung des Falls
Scherz eines Studenten (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte Vorsatz bzgl. einer Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juranus
4.12.2020, 19:02:52
Man könnte bei diesem Fall auch ergänzen, dass bei abgelassener Luft aus einem Reifen in einigen Fällen die Sachbeschädigung wegen Fehlens der Erheblichkeit abgelehnt wird, z.B wenn es möglich ist, unkompliziert wieder Luft nachzufüllen, z.B wenn eine Tankstelle in der Nähe ist.
Eigentum verpflichtet 🏔️
6.12.2020, 12:41:47
Hallo Juranus, danke für den Hinweis, wir haben in die ANtwort aufgenommen, dass das Luftrauslassen nur "in aller Regel" eine Sachbeschädigung darstellt, um die von die genannte (sehr seltene Konstellation) auch berücksichtigen zu können.
QuiGonTim
28.4.2024, 17:23:04
Dies ist allerdings ein Problem für den objektiven Tatbestand. Vielleicht ließe sich die Lektion für einige verständlicher Gestalten, dass gerade für die Frage, ob ein deskriptives oder normatives Tatbestandsmerkmal vorliegt, ein Blick in die zuvor durchgeführte Prüfung des objektiven Tatbestandes hilfreich ist. In aller Regel lässt sich die Unterscheidung anhand der eigenen/juristischen Definition der Tatbestandsmerkmale recht einfach durchführen.
vulpes iuris
25.8.2024, 11:21:19
Aus der Zeichnung geht hervor, dass statt des Professors Porsche wohl eher ein Mercedes (W210) betroffen ist. 🚘
Foxxy
28.8.2024, 10:36:02
Hallo Faksimile, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team