Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Erklärung gelangt auf eine Weise in den Machtbereich des Empfängers, mit der dieser nicht rechnen muss.
Erklärung gelangt auf eine Weise in den Machtbereich des Empfängers, mit der dieser nicht rechnen muss.
15. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E will das ihm vor längerer Zeit von seinem Freund A unterbreitete Kaufangebot über seine Briefmarkensammlung annehmen. E legt eine Annahmeerklärung auf den Schreibtisch des A, ohne dass dies vereinbart war oder A damit rechnen muss. Im Papiergewusel übersieht A den Brief.
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