Tatbestandsausschließendes Einverständnis

4. April 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T unternimmt mit dem Sportrad der O eine Spritztour zum Badesee. O hatte sich damit einverstanden erklärt.

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T erfüllt den objektiven Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrrads (§ 248b Abs. 1 StGB).

Nein!

Ingebrauchnehmen meint das vorübergehende Ingangsetzen des Fahrzeugs oder Fahrrads zur selbständigen Fahrt, d.h. die Nutzung als Fortbewegungsmittel. Dies muss gegen den Willen des Berechtigten geschehen.T ist mit dem Rad zum See gefahren und hat es dabei als Fortbewegungsmittel in Gang gesetzt. Dies tat er mit Einverständnis der Eigentümerin O und damit nicht gegen den Willen der Berechtigten.
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