Versuch des § 248b StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte mit Os Sportrad ohne deren Einverständnis eine Tour unternehmen und es danach der O zurückgeben. Als er bereits das Schloß aufgeknackt, einen Fuß auf der Pedale stehen hat und das Rad in Gang setzen möchte, bemerkt O ihn und verhindert, dass T losfährt.
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Einordnung des Falls
Versuch des § 248b StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs ist strafbar (§ 248b Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat zum unbefugten Gebrauchs eines Fahrrads unmittelbar angesetzt.
Ja, in der Tat!
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