Aufstiftung 2
20. Mai 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ganove T hat wieder einmal Probleme mit dem Kunden O. O hatte erneut die Rechnungen nicht bezahlt. T möchte das mit einer Ohrfeige regeln. Seine Freundin A hat Zweifel an der Wirkung einer Ohrfeige und rät T, O einen Faustschlag in die Magengrube zu verpassen. Dem kommt T nach.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) strafbar gemacht, indem er O mit der Faust geschlagen hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat sich nach der Unwertsteigerungstheorie wegen einer Anstiftung zur Körperverletzung (§§ 223, 26 StGB) strafbar gemacht, indem sie T zu einem Faustschlag riet.
Nein!
3. A hat sich nach der Theorie vom sog. analytischen Trennungsprinzip wegen einer Anstiftung zur Körperverletzung (§§ 223, 26 StGB) strafbar gemacht, indem sie T zu einem Faustschlag riet.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible
1.7.2022, 10:21:26
Sehe ich das richtig, dass als Auffangstrafbarkeit immer die
psychische Beihilfe, §27, strafbar ist?

Lukas_Mengestu
1.7.2022, 13:18:34
Hallo I-m-possible, soweit man mit der hM genügen lässt, dass ein Bestärken zur Tat eine hinreichende Förderungshandlung darstellt, so ist regelmäßig eine
psychische Beihilfezu bejahen, wenn die Schwelle des Bestimmens zur Tat nicht erreicht ist. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Vanilla Latte
3.4.2025, 03:22:10
Aber wieso? Er war doch schon fest entschlossen.

Inkognito
16.4.2025, 11:17:50
Sollte diese Ansicht nun mal aus einem Original-Urteil kommen müssen wir diese Ansicht wohl als existend Hinnehmen, jedoch finde ich die Idee, dass ein Faustschlag in die Magengrube einer Ohrfeige vom Unrechtsgehalt her gleichzustellen ist, äußerst skurril. Alleine im Bezug auf Möglichkeiten der Verletzung liegt meiner Ansicht nach ein beträchtlicher Unterschied vor.
WayanMajere
6.5.2025, 14:54:00
Ich sehe tatsächlich auch einen Unterschied in der Verletzungsgefahr, aber halte die Ohrfeige für gefährlicher. Diese kann, wenn sie tatsächlich das Ohr trifft, das Trommelfell zerstören und den Gleichgewichtssinn erheblich durcheinander bringen. Ohrfeigen finden sich entsprechend in viele traditionellen Kampfkünsten und auch historischen Beschreibungen (wie zB der osmanischen Schelle mit der Pferde zu Boden gehauen worden sein sollen.) Auf der anderen Seite ist ein Schlag in die Magengrube - solange es kein Milz- oder Leberhaken ist - nicht wirklich geeignet, mehr als erhebliche Schmerzen hervorzurufen.