Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Abwandlung: anfängliche Unmöglichkeit
Abwandlung: anfängliche Unmöglichkeit
17. August 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (38.574 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat das Examen bestanden und verkauft ihren individuell markierten und mit Fähnchen versehenen Habersack für €25 an K. Schon vor Vertragsschluss verbrennt die Gesetzessammlung bei einem Brand in Vs Wohnung.
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