Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht): 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Persönliche Unzumutbarkeit bei Unfall eines nahen Angehörigen (§ 275 Abs. 3 BGB)
Persönliche Unzumutbarkeit bei Lebensgefahr für Angehörige (§ 275 Abs. 3 BGB)
Wirtschaftliche Unmöglichkeit
V handelt mit OP-Masken. Sie verkauft Krankenhausbetreiberin K 100.000 Masken für €0,10/Stück. V selbst kauft die Masken für €0,05/Stück ein. Plötzlich setzt die Corona-Pandemie ein und der Einkaufspreis steigt auf €0,30 an. V will K die Masken nun nicht mehr liefern.
Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
Absolutes Fixgeschäft bei verspäteter Flugbeförderung
Absolutes Fixgeschäft – Beförderung mit dem Taxi zum Flughafen
Absolutes Fixgeschäft (Hochzeit)
B und V haben sich versöhnt und wollen doch heiraten. V kauft für die am 3. Oktober stattfindende Hochzeit bei Blumenhändler H herbstliche Blumendeko. H hat sich im vereinbarten Datum vertan und liefert die Dekoration erst am 4. Oktober. V weigert sich, zu zahlen.
Sonderformen der Unmöglichkeit – Zweckstörung bei Absage der Hochzeit
Sonderformen der Unmöglichkeit – Zweckfortfall bei Werkstatt-Brand
Sonderformen der Unmöglichkeit – Zweckerreichung bei Boot auf Sandbank
Leistungsort bei der Schickschuld
Konkretisierung bei Bringschuld (§ 243 Abs. 2 BGB)
Konkretisierung bei Bringschuld – Trikotlieferung an T
Zeitpunkt der Konkretisierung bei Holschuld mit Abnahmefrist
Bei Leistungen, die nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt sind (= Gattungsschuld), schuldet der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB). Geht die geschuldete Sache unter, so erlischt die Leistungspflicht deshalb nur, wenn der Schuldner bereits alles zur Leistung Erforderliche getan hat und der Leistungsgegenstand dadurch „konkretisiert“ wurde (§ 243 Abs. 2 BGB). Der vorliegende Fall behandelt die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Konkretisierung eintritt, wenn der Gläubiger verpflichtet ist, den Leistungsgegenstand abzuholen (Holschuld) und hierfür auch eine Abnahmefrist vereinbart wurde.
Konkretisierung der Gattungsschuld bei Holschuld
Vorratsschuld – Untergang des Vorrats
Unmöglichkeit bei Gattungsschuld – Untergang der gesamten Gattung
Gattungsschuld – Beschaffung möglich
Subjektive Unmöglichkeit bei Verkaufsbereitschaft des Dritten (§ 275 Abs. 1 BGB)
Subjektive Unmöglichkeit bei fehlender Verkaufsbereitschaft eines Dritten (§ 275 Abs. 1 BGB)
Zugänglichkeit der Sache beim Schuldner – Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB
Subjektive Unmöglichkeit bei Stückschuld – gestohlener Oldtimer „Tommy“ (§ 275 Abs. 1 BGB)
Verschuldete nachträgliche Unmöglichkeit beim Stückkauf
Anfängliche Unmöglichkeit beim Stückkauf (individuell markierter Habersack)
Objektive Unmöglichkeit – Untergang einer individuellen Sache (§ 275 Abs. 1 BGB)
Leistungsstörungsrecht (Einführung)
Preisgefahr bei Unmöglichkeit – Yacht auf Sandbank
Preisgefahr bei Unmöglichkeit – Restauration der Kommode
Teste dein Wissen zu Schuldrecht Allgemeiner Teil in 5 min