Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Absolutes Fixgeschäft (Beförderung mit dem Taxi zum Flughafen)
Umweltschützer U muss zu einer Klimakonferenz nach New York fliegen. Um den einzigen Flug nach New York nicht zu verpassen, vereinbart er mit Taxifahrerin T, dass sie ihn hierfür zum Flughafen fährt. T kommt zwei Stunden zu spät, da sie im Stau steckte. Der Flieger ist da schon weg.
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Gattungsschuld: Zeitpunkt der Konkretisierung bei Holschuld mit Abnahmefrist
Bei Leistungen, die nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt sind (= Gattungsschuld), schuldet der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB). Geht die geschuldete Sache unter, so erlischt die Leistungspflicht deshalb nur, wenn der Schuldner bereits alles zur Leistung Erforderliche getan hat und der Leistungsgegenstand dadurch „konkretisiert“ wurde (§ 243 Abs. 2 BGB). Der vorliegende Fall behandelt die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Konkretisierung eintritt, wenn der Gläubiger verpflichtet ist, den Leistungsgegenstand abzuholen (Holschuld) und hierfür auch eine Abnahmefrist vereinbart wurde.
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Gattungsschuld, Untergang der ganzen Gattung
Händlerin H hat drei Computer des Typs "HX 5" angekauft. Da Herstellerin Birne die Produktion eingestellt hat, sind dies die letzten auf dem Markt. Gamer G bestellt einen der Computer, H sagt die Lieferung zu. In der Nacht brennt die Lagerhalle der H inklusive der drei Computer ab.