Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit (Sache dem Schuldner nicht mehr zugänglich - physisch)
Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit (Sache dem Schuldner nicht mehr zugänglich - physisch)
2. April 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Millionärin M verkauft Sammler S ihren wertvollen Oldtimer "Tommy". S möchte "Tommy" aufarbeiten lassen und in seine Oldtimer-Sammlung einfügen. Vor Übergabe wird "Tommy" von unbekannten Dieben aus der Garage der M gestohlen.
Diesen Fall lösen 88,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), Subjektive Unmöglichkeit (Sache dem Schuldner nicht mehr zugänglich - physisch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass M ihm "Tommy" übergibt und übereignet (§ 433 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S' Anspruch auf Besitzverschaffung und Übereignung von Tommy (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) ist erloschen, soweit dies für M oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Ob die Übergabe und Übereignung für M unmöglich ist, bestimmt sich nach der Art der vereinbarten Schuld.
Ja!
4. Die Übergabe und Übereignung des Oldtimer "Tommy" stellt eine Gattungsschuld dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Da "Tommy" gestohlen wurde, sind die Übergabe und Übereignung an S objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
6. Da "Tommy" gestohlen wurde, sind die Übergabe und Übereignung an S für M subjektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
7. S kann von M weiterhin Übergabe und Übereignung von Tommy verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
johannastv
13.2.2022, 19:49:21
Die
subjektive Unmöglichkeitwird auch als Unvermögen bezeichnet :)
Juratiopharm
28.7.2022, 14:31:21
Meiner Meinung nach ist die Übereignung nach § 931 noch möglich. Nur die Übergabe ist subjektiv unmöglich. Oder nicht?

Nora Mommsen
4.8.2022, 12:54:01
Hallo Juratiopharm, nach der Auslegung des Parteiwillens wird aber Übereignung durch Übergabe geschuldet gewesen sein. S wollte schließlich Zugriff auf den Wagen haben. Die geschuldete Leistung ist somit unmöglich. In der Praxis kommt die von dir angesprochene Konstellation vor allem vor, wenn der Eigentümer das Eigentum an dem ihm gestohlenen Kfz auf eine Kaskoversicherung überträgt. Denn hier ist offen, ob das Fahrzeug überhaupt noch existiert und abtretbare Ansprüche gegen den B
esitzer bestehen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

der unerkannt geisteskranke E
17.1.2023, 21:49:57
Die Diebe haben aber doch nie wirksam das Eigentum am Oldtimer erlangt und können es demzufolge auch nicht wirksam übereignen. Das wäre für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus 433 Abs. 1 S. 1 aber doch notwendig. Wäre die Erfüllung der Leistung dann nicht sogar objektiv unmöglich, oder übersehe ich da etwas?

Edward Hopper
23.11.2024, 00:15:17
Auch Diebe können an einer Sache Eigentum erlangen. Versteigerung,
Ersitzungoder Hin und Hererwerb (m.M.) um mal drei zu nennen. Zudem könnten diese auch als nicht Berechtigte übereignen nach Einwilligung oder Genehmigung durch E. Somit gibt es durchaus Möglichkeiten dass die Diebe es an K übereignen.

Jopies
19.12.2024, 16:48:39
Die Darstellung von Edward Hopper ist nicht richtig. Die Diebe erlangen in einer öffentlichen Versteigerung nicht das Eigentum, auch nicht durch
Ersitzungund auch nicht durch Hin-und Hererwerb. Dafür fehlt es schon am guten Glauben. Höchstens andere können dadurch Eigentum erwerben. Diebe können aber durch gesetzlichen Eigentumserwerb Eigentum erwerben. Die geschuldete Übereignung der Sache durch den Verkäufer ist jedoch schon unmöglich, weil es auch für die Übereignung einer Übergabe im Sinne einer
Besitzverschaffungbenötigt.

Gruttmann
23.4.2024, 09:22:57
Ich frage mich, was für ein Zeitpunkt maßgeblich ist, dass der Anspruch wegen Unmöglichkeit untergeht. Und sagen wir, der Dieb wird am nächsten Tag gefasst und das Auto kommt wieder in den B
esitz der Verkäuferin, würde es dann eine Möglichkeit geben, dass der Anspruch wieder „gültig“ ist quasi?

Gruttmann
3.5.2024, 17:19:38
Hab meinen Prof gefragt. Es kommt drauf an… wenn der die Unmöglichkeit gerichtlich quasi per Urteil festgestellt wurde, gibt es kein zurück mehr.