Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Abwandlung: Leistungsgegenstand durch Verkäufer unverschuldet untergegangen
Abwandlung: Leistungsgegenstand durch Verkäufer unverschuldet untergegangen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". In der Nacht bevor K ihn abholen kommen soll, schlägt der Blitz ein und die Garage brennt komplett ab. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.
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Einordnung des Falls
Abwandlung: Leistungsgegenstand durch Verkäufer unverschuldet untergegangen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann den entgangenen Gewinn von M als Schadensersatz verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1, 3, 283 BGB vorliegen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat ihre vertraglichen Pflichten verletzt.
Ja!
3. M hatte die Unmöglichkeit auch zu vertreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
20.2.2024, 22:16:16
Liebe Jurafuchs-Team, ihr prüft im Rahmen der Anspruchsgrundlage §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB den Punkt Pflichtverletzung. Ist das die richtige Begrifflichkeit? Denn gemäß § 275 Abs. 1 BGB besteht ja gerade keine
Leistungspflichtmehr, die verletzt worden sein könnte.
LS2024
10.5.2024, 20:07:56
Johannes Nebe
24.7.2024, 09:16:12
K hätte den Gewinn nicht mit dem Verkauf, sondern mit dem Kauf des Wagens erzielt.
Johannes Nebe
24.7.2024, 09:25:59
K hätte erst kaufen müssen, dann hätte er mit dem Weiterverkauf einen Gewinn erzielt. Eigentlich klar, sorry, ich sollte erst mal ausschlafen, bevor ich kommentiere.
Nora Mommsen
24.7.2024, 18:30:40
Hallo Johannes Nebe, ich glaube die Momente kennen wir alle, in denen man hinterher merkt, dass man irgendwie eine Knoten im Kopf hatte. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
MaxRaspody
5.8.2024, 16:27:53
Eigentlich macht deine Betrachtungsweise Sinn: Wenn ich Vermögen iHv 1€ habe, und mir davon ein Auto kaufe, dass 2€ Wert ist, habe ich ein Vermögen von 2€, egal ob ich verkaufe oder nicht. ALso einen Gewinn von 1€. Es liegt halt nicht in Geld vor.