Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)

Nachträgliche Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko)

Nachträgliche Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko)

19. August 2025

21 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Produzent P kündigt ein limitiertes, mit Wasserstoff betriebenes Rad an. Vertragshändlerin H verspricht K, das Rad zu besorgen. P entscheidet später, das Rad ausnahmsweise direkt an die Kunden zu verkaufen und beliefert H nicht. Auf dem Markt kann H trotz aller Anstrengung das Rad nicht besorgen. K hätte das Rad mit Gewinn verkaufen können.

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