Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Nachträgliche Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko)
Nachträgliche Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko)
19. August 2025
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Produzent P kündigt ein limitiertes, mit Wasserstoff betriebenes Rad an. Vertragshändlerin H verspricht K, das Rad zu besorgen. P entscheidet später, das Rad ausnahmsweise direkt an die Kunden zu verkaufen und beliefert H nicht. Auf dem Markt kann H trotz aller Anstrengung das Rad nicht besorgen. K hätte das Rad mit Gewinn verkaufen können.
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