Einführung ins Leistungsstörungsrecht

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft von V eine wertvolle "Magic Karte". Noch vor Übergabe frisst Vs Kater die Karte.

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Einordnung des Falls

Einführung ins Leistungsstörungsrecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Leistungsstörungsrecht regelt die Frage, ob V trotz Zerstörung der Karte Ks Anspruch aus dem Kaufvertrag erfüllen muss.

Genau, so ist das!

Zunächst stellt sich die Frage, welche Folge die Leistungsstörung auf die Primärleistungspflicht hat. Während bei der Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 Abs. 1 BGB) die Leistungspflicht erlischt, kann der Gläubiger zB in den Fällen einer bloß verzögerten oder mangelhaft erbrachten Leistung weiterhin auf die Leistungserfüllung bestehen, wenn diese noch möglich ist.
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2. Das Leistungsstörungsrecht regelt die Frage, ob K gegen V einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Ja, in der Tat!

Neben dem Schicksal der Primärleistungspflicht stellt sich die Frage nach möglichen sekundären Ersatzansprüchen. Man differenziert zwischen Ansprüchen, die an die Stelle der Primärleistung treten (statt der Leistung) und solchen, die zur Primärleistung hinzutreten (neben der Leistung). Schadensersatz statt der Leistung umfasst Schäden, die durch eine Nachholung der zunächst ausgebliebenen Leistung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt hätten vermieden werden können (zB Lieferung der Magic Karte). Schadensersatz neben der Leistung umfasst Schäden, die durch die Leistungsverzögerung endgültig eingetreten sind und auch durch eine spätere Leistung nicht mehr verhindert werden können (zB Beschädigung anderer Rechtsgüter).

3. Das Leistungsstörungsrecht regelt die Frage, ob K an V trotz Zerstörung der Karte noch den Kaufpreis zahlen muss.

Ja!

Zu guter Letzt ist bei zweiseitigen Verträgen noch zu klären, was mit der Gegenleistungspflicht geschieht. Im Falle der Unmöglichkeit entfällt die Gegenleistungspflicht unmittelbar durch das Gesetz (§ 326 Abs. 1 BGB). Die Antworten auf all diese Fragen, findest Du in den folgenden Kapiteln.
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