Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

Condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)

4,8(91.286 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)

28. März 2026

5 Kommentare


Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)?

  1. Etwas erlangt

  2. Durch Leistung

  3. Späterer Wegfall des Rechtsgrunds

  4. Ausschlusstatbestände (§ 817 S. 2 BGB)

  5. Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EVA

evanici

7.9.2023, 16:23:27

Wieso würde § 814 hier nicht als Ausschlussgrund greifen?

BENED

Benedikt

7.9.2023, 19:32:08

Ich denke weil der Rechtsgrund

ja

tatsächlich bestand. Aber: Wenn man die Anfechtung als späteren Wegfall sieht, müsste man glaube ich über § 142 I auch bei § 812 I 2 Alt. 1 den § 814 anwenden, wenn der Anfechtende den Anfechtungsgrund kannte. Wird aber nie relevant wegen § 144.

LELEE

Leo Lee

8.9.2023, 12:37:36

Hallo evanici und Benedikt, das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kenntnis bei § 814 Alt. 1 BGB sich immer auf das Fehlen des Rechtsgrundes IM ZEITPUNKT DER LEISTUNG bezieht und nicht auf einen evtl. späteren Wegfall. Mithin bezieht sich der § 814 Alt. 1 BGB logischerweise nicht auf die condictio ob cuasam finitam, weil hier eben keine Kenntnis des fehlenden Grundes BEI Leistung gegeben sein kann (weil dies eben erst später eintritt). Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB, 7. Auflage Schwab § 814 Rn. 1 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Lota Coffee

Lota Coffee

25.8.2025, 21:12:27

Kann mir jemand erklären, wieso sich bei der

condictio ob causam finitam

der Ausschlussgrund aus § 817 S. 2 ergibt? 😊

PEL

Pelin

17.10.2025, 15:55:44

§ 817 S. 2 ist bei allen Leistungs

kondiktion

en als Ausschlussgrund anwendbar. Da § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 eine Leistungs

kondiktion

ist, ist dementsprechend § 817 S. 2 anwendbar. Anders sieht es bei den

Nichtleistungskondiktion

en gem. § 812 Abs 1 S. 1 Alt. 2, 816 Abs. 1 S. 1 und S. 2, § 816 Abs. 2 sowie § 822 aus :)