Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch und Fehlschlag
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch und Fehlschlag
20. Mai 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (13.452 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte die O töten, schießt auf sie und trifft sie in den Oberkörper. O taumelt und stürzt. Zur Überraschung der T steht O jedoch direkt wieder auf und läuft weg. Obwohl T geplant hatte, so oft wie möglich zu schießen, lässt sie O laufen und denkt, dass O wohl doch nicht lebensbedrohlich verletzt sei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch und Fehlschlag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch ist nach der Einzelaktstheorie fehlgeschlagen.
Ja!
3. Der Versuch ist nach der Tatplantheorie fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Es liegt ein beendeter Versuch vor, als T die O trifft.
Ja, in der Tat!
5. Der Rücktrittshorizont der T hat sich korrigiert.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!