Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt unbeendeter Versuch - Grundlagen 2
Rücktritt unbeendeter Versuch - Grundlagen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T lauert vor der Wohnungstür von O. Er möchte in die Wohnung rennen und O dabei unmittelbar erschießen. Als T gerade unmittelbar ansetzt, die Wohnung zu stürmen und sofort loszuschießen, hört er Geräusche und entscheidet sich, noch 30 Sekunden zu warten.
Diesen Fall lösen 81,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt unbeendeter Versuch - Grundlagen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T hat die weitere Tatausführung aufgegeben.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.