Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Grundlagen
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hält B in seiner Wohnung gegen den Willen des B gefangen. Die Polizei hat gesicherte Kenntnis hierüber und entschließt sich dazu, die Wohnung des A zu durchsuchen.
Diesen Fall lösen 73,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das POG enthält in § 20 Abs. 1 POG eine Ermächtigung zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 POG darf die Polizei A gegenüber anordnen, sie in die Wohnung zu lassen. Ist auch das Betreten der Wohnung hiervon umfasst?
Genau, so ist das!
3. Öffnet A die Tür nicht, darf die Polizei die Tür zur Wohnung auf Grundlage des § 20 Abs. Abs. 1 S. 1 POG auch gewaltsam aufbrechen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Polizei könnte ihr Handeln auch auf § 9 Abs. 1 S. 1 POG stützen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tin
13.2.2024, 10:39:58
Würde man die erhöhten Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs bei der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit ( Rechtsfolge ) prüfen ?