Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum Spiel zwischen Kaiserslautern und Mainz gekommen. Polizistin P spricht gegen H eine Platzverweisung um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
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Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Die Ordnungsbehörde der Gemeinde G erlässt eine gemeindeweit geltende Verordnung, die einen Leinenzwang für (näher bestimmte) gefährliche Hundearten vorsieht. Bei Verstößen ist ein empfindliches Bußgeld vorgesehen. Hundehalterin H ist hiermit nicht einverstanden und möchte gegen die Verordnung vorgehen.
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Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde ordnet die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
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Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
A betreibt einen Swinger-Club, bei dem Gäste gegen Gebühr Einlass erhalten und im Club mit anderen Gästen regelmäßig Geschlechtsverkehr haben. Beamtin B meint, dass „dieses unsittliche Treiben“ doch früher auch nicht toleriert wurde und daher zu verbieten ist.
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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher – gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.
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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
Raser R will nun, dass es anderen Autofahrern besser ergeht als ihm selbst. Dazu fertigt er ein Pappschild mit der Aufschrift „Achtung Blitzer!“ an und stellt sich wiederholt vor mobile Radarkontrollen, um vorbeifahrende Autofahrer zu warnen.