Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Polizeiverordnung (Grundfall)
Polizeianwärter P ist sich nicht sicher, wie er in einem Fall vorgehen soll. Er weißt, dass als Handlungsform im Polizeirecht auch die Verordnung zur Gefahrenabwehr in Betracht kommt, aber er hat keine Ahnung, wofür die gut ist.
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Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen
Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde ordnet die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.
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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher – gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.
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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
Studentin S ist leidenschaftliche Raucherin. Als sie vor der Uni raucht, fordert Polizist P sie auf, mit dem ungesunden Rauchen aufzuhören, schließlich stelle das ja eine Gefahr für ihre Gesundheit dar.