Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
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Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
28. März 2026
8 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das man zusammen drücken könne. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.
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