Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
5. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (3.564 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das man zusammen drücken könne. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.
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Einordnung des Falls
Heroinspritzenfall (eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. As Tod ist dem B objektiv zurechenbar.
Nein, das trifft nicht zu!
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