Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Drogendealer T liefert O versehentlich reines Heroin statt des von O ursprünglich bestellten Kokains. O nimmt das Rauschgift selbst ein und stirbt.
Diesen Fall lösen 78,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Os Tod ist dem T nicht objektiv zuzurechnen, da O sich eigenverantwortlich selbst gefährdet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
4.11.2021, 09:38:03
Würde in dieser Konstellation eine
mittelbare Täterschaftin Betracht kommen aufgrund des Irrtums des O? Meines Erachtens liegt zumindest der objektive TB vor, aber es scheitert dann am
VorsatzLukas_Mengestu
4.11.2021, 13:41:56
Hi dolusdave, hätte T dem O das reine Heroin bewusst dafür gegeben, dass er sich damit selbst vergiftet, wäre man durchaus im Bereich der mittelbaren Täterschaft (Tatmittler gegen sich selbst). Schau Dir hierzu gerne auch den folgenden Fall (inkl. meiner Anmerkungen) an: https://jurafuchs.app.link/UncLrhJuUkb Wie Du aber schon richtig ausgeführt hast, scheitert man in diesem Fall aber jedenfalls am fehlenden
Vorsatzdes T. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team