Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Drogendealer T liefert O versehentlich reines Heroin statt des von O ursprünglich bestellten Kokains. O nimmt das Rauschgift selbst ein und stirbt.
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Einordnung des Falls
Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Os Tod ist dem T nicht objektiv zuzurechnen, da O sich eigenverantwortlich selbst gefährdet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
4.11.2021, 09:38:03
Würde in dieser Konstellation eine mittelbare Täterschaft in Betracht kommen aufgrund des Irrtums des O? Meines Erachtens liegt zumindest der objektive TB vor, aber es scheitert dann am Vorsatz
Lukas_Mengestu
4.11.2021, 13:41:56
Hi dolusdave, hätte T dem O das reine Heroin bewusst dafür gegeben, dass er sich damit selbst vergiftet, wäre man durchaus im Bereich der mittelbaren Täterschaft (Tatmittler gegen sich selbst). Schau Dir hierzu gerne auch den folgenden Fall (inkl. meiner Anmerkungen) an: https://jurafuchs.app.link/UncLrhJuUkb Wie Du aber schon richtig ausgeführt hast, scheitert man in diesem Fall aber jedenfalls am fehlenden Vorsatz des T. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team