Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
21. Mai 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (3.576 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Drogendealer T liefert O versehentlich reines Heroin statt des von O ursprünglich bestellten Kokains. O nimmt das Rauschgift selbst ein und stirbt.
Diesen Fall lösen 77,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kokainfall (einverständliche Fremdgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Os Tod ist dem T nicht objektiv zuzurechnen, da O sich eigenverantwortlich selbst gefährdet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
4.11.2021, 09:38:03
Würde in dieser Konstellation eine
mittelbare Täterschaftin Betracht kommen aufgrund des Irrtums des O? Meines Erachtens liegt zumindest der objektive TB vor, aber es scheitert dann am
Vorsatz
Lukas_Mengestu
4.11.2021, 13:41:56
Hi dolusdave, hätte T dem O das reine Heroin bewusst dafür gegeben, dass er sich damit selbst vergiftet, wäre man durchaus im Bereich der mittelbaren Täterschaft (
Tatmittler gegen sich selbst). Schau Dir hierzu gerne auch den folgenden Fall (inkl. meiner Anmerkungen) an: https://jurafuchs.app.link/UncLrhJuUkb Wie Du aber schon richtig ausgeführt hast, scheitert man in diesem Fall aber jedenfalls am fehlenden
Vorsatzdes T. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team