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Verantwortungsbereich des Opfers, freiverantwortliche Selbstschädigung des Opfers 2
Polizistin P lässt ihre geladene Dienstpistole entgegen der Dienstvorschriften in ihrer Wohnung herumliegen. Ihr unter einer krankhaften seelischen Störung leidender Mitbewohner M nimmt die Pistole und begeht damit Suizid.
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Fall zur Leichtfertigkeit
Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.