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Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB
T und O überfahren gleichzeitig die jeweilige Haltelinie an einer Kreuzung. Bei dem Crash stirbt O. T fuhr 65 km/h. Hätte T die erlaubten 50 km/h eingehalten, als O die Linie überfuhr, wäre er 0,7 Sek. später am Unfallort und O hätte bereits die Kreuzung passiert.

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Psychiatriefall
Die Ärztin A der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewährt der Patientin P unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. Grundlage für die falsche Gefahrenprognose war die methodisch inkorrekte Verwendung eines veralteten Prognoseverfahrens.
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Fall zur Leichtfertigkeit
Räuberin R versetzt dem Opfer O ohne Tötungsvorsatz einen Faustschlag ins Gesicht, um ihn ausplündern zu können. O fällt dabei zu Boden und so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er später an einer Gehirnblutung stirbt. Als O am Boden liegt, nimmt R ihm seine Geldbörse weg.
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Begrenzung der Sorgfaltspflicht durch Vertrauensgrundsatz
Kraftfahrer K fährt unter Einhaltung einschlägiger Verkehrsregeln auf einer wenigbefahrenen Straße, als plötzlich die unvorsichtige U auf die Straße läuft, während sie auf ihr Smartphone schaut. K kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass es zu einer tödlichen Kollision kommt.
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Herkunft der Sorgfaltspflichten – Allgemeiner Maßstab des Durchschnittsbürgers 2
Kraftfahrerin K fährt mit 30km/h durch eine geschlossene Ortschaft, als der neunjährige J plötzlich auf die Fahrbahn springt. Dieser hatte sich zuvor im Spiel hinter einem Mähdrescher versteckt. K kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass es zum tödlichen Unfall kommt.
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Herkunft der Sorgfaltspflichten – Standards und Gepflogenheiten bestimmter Verkehrskreise
Die Ärztin A der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses gewährt der Patientin P, die aufgrund ihrer Gewalttätigkeit eingewiesen war, unbeaufsichtigten Ausgang. P tötet dabei zwei Menschen. Grundlage für die falsche Gefahrenprognose war die methodisch inkorrekte Verwendung eines veralteten Prognoseverfahrens.
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Herkunft der Sorgfaltspflichten – Sondernormen im engeren Sinne 2
Raserin R fährt mit 80km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Als die unvorsichtige U auf die Straße tritt, kommt es zu einem Zusammenprall mit R, wobei U tödlich verletzt wird. Wäre R nur 50km/h gefahren, hätte sie noch rechtzeitig bremsen können.