2. Heroinspritzenfall (Fremdgefährdung)
21. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der alkoholabhängige A möchte mit B Heroin konsumieren. Da seine Hände so zittern, bittet er B, ihm die Spritze zu setzen. Kurz nach der Injektion stirbt A an einer Heroinintoxikation, die sein Atemzentrum lähmt.
Diesen Fall lösen 67,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
2. Heroinspritzenfall (Fremdgefährdung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich eigenverantwortlich selbst gefährdet.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
1.3.2023, 10:36:13
Eine Teilnahme gibt es doch bei Fahrlässigkeitsdelikten gar nicht. Daher finde ich die Abgrenzung zwischen Selbstgefährdung und
Fremdgefährdung irreführend.

Nora Mommsen
1.3.2023, 11:30:04
Hallo IsiRider, auch um eine Fahrlässigkeitstat prüfen zu können muss feststehen wer die "Tatherrschaft über den letzten Akt" hatte. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Magnum
21.1.2025, 09:46:15
Nur der Vollständigkeit halber, wie würde die
einverständliche fremdgefährdungdann weiter geprüft. In der Einwilligung müsste dann diskutiert werden, ob jemand in die Gefahr seines eigenen Todes einwilligen kann, oder?