Versuchte Anstiftung 13
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T versucht, D zu überreden, O zu töten. Dabei weiß er, dass O jedes Jahr an diesem Tag um genau 15 Uhr einen Spaziergang macht und nur dann angreifbar ist, weil er O seit Jahren beobachtet. D lehnt ab, aber T ist sich sicher, dass er ihn in der Zwischenzeit bis zum nächsten Jahr überzeugen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung ist fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
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