Hypothetische Kausalität
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Genuss einiger Biere fährt T die Passantin P an. T sieht, dass P lebensgefährlich verletzt ist und einen Arzt braucht. Aus Angst um den Führerschein fährt T aber, ohne etwas zu unternehmen, weg. P stirbt. Bei unverzüglicher ärztlicher Hilfe hätte P möglicherweise überlebt.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hätte T sofort den Notarzt gerufen, wäre P mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gestorben (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Prudenz
9.10.2021, 23:36:55
Müsste es hier nicht eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen sein bzw. sofern sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte?
Lukas_Mengestu
10.10.2021, 19:12:23
Hallo Prudenz, sofern die Quasi-Kausalität bejaht worden wäre, träte die fahrlässige Tötung (durch Anfahren) hinter der vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen (durch Wegfahren) zurück. Der Klausurhinweis stellt lediglich klar, dass man bei Verneinen der Kausalität die Prüfung nicht beenden darf, sondern §222 prüfen muss. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
yolojura
10.12.2022, 15:47:50
Könnte man dann einen
Mord durch Unterlassenannehmen, weil T nicht wollte, dass der Unfall aufgedeckt wird und sie ihren Führerschein nicht verlieren wollte (Verdeckungsabsicht)?
Lukas_Mengestu
5.5.2023, 14:21:40
Hallo yoloyura, in der Tat wäre hier zudem auch ein
Verdeckungsmord durch Unterlassenzu bejahen gewesen, sofern die Quasi-Kausalität vorläge. So kommt allenfalls ein Versuch in Betracht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Tinki
13.9.2024, 15:59:56
Im Klausurhinweis müsste man dann aber § 13 I StGB ergänzen, oder? Ich würde nach Ablehnung von §§ 212, 13 I durch Wegfahren/Nicht-helfen eine Strafbarkeit gem. §§ 222, 13 I durch Wegfahren/Nicht-helfen prüfen, richtig?
Tinki
13.9.2024, 16:01:35
habe das "Anfahren" im Klausurenhinweis überlesen- sorry! Werde man nach §§ 222, 13 I trotzdem auch noch prüfen wegen des Wegfahrens?
David
10.11.2023, 12:15:34
Wie wäre es denn hier mit einem versuchten
Verdeckungsmord durch Unterlassen? Wie verhält sich dann der versuchte Mord (wegen Vorsatzes) zur fahrlässigen Tötung und zusätzlich § 142 StGB konkurrenzrechtlich?