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Wertungskriterien für die Zuweisung von Ansprüchen in der Leistungskette
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Zueignung durch Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache?
Nach dem Lerntreffen lässt die O ihren Habersack bei T, weil sie noch einkaufen muss und ihre Tasche sonst zu schwer ist. Den Habersack möchte sie beim nächsten Treffen mitnehmen. T verbrennt den Habersack noch am selben Abend aus Neid auf O, die mehrere gut benotete Übungsklausuren geschrieben hatte.
Leistungskette – unentgeltliche Verfügung (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
A leiht B eine Lichterkette für Bs Weihnachtsbaum. B geht, bevor er die Lichterkette aufhängen will, noch bei seiner Freundin C vorbei. Weil Cs Weihnachtsbaum so dürftig aussieht, schenkt B der C kurzerhand As Lichterkette. A verlangt die Lichterkette zurück.