Bei versuchter Anstiftung 9
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte B dazu überreden, dem D eine Waffe für den Mord an O zu geben. B lehnt nach längerer Diskussion ab.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Anstiftung 9
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die versuchte Anstiftung zum Totschlag ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte „Tatentschluss“, eine Anstiftung zum Totschlag zu begehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die versuchte Anstiftung zur Beihilfe zum Totschlag ist strafbar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elias Von der Brelie
30.5.2023, 18:02:30
Heißt das, dass man, wenn man jemanden anderen Unterstützen will einen Mord zu begehen lediglich eine andere Person überreden muss die Handlung durch zu führen um vollständig Straffrei davon zu kommen?
Elias Von der Brelie
30.5.2023, 18:06:24
Hab noch mal nachgelesen. Scheinbar nur solange es im Versuch bleibt.
Nora Mommsen
31.5.2023, 10:30:28
Hallo Elias Von der Brelie, danke dir - so ist es. Wichtig ist, dass hier nur eine Anstiftung zur Beihilfe vorliegt. Anstiftung zur Anstiftung wird über § 30 StGB anders bewertet. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Natze
21.4.2024, 12:16:41
warum ist denn die
versuchte Anstiftungzur Beihilfe straffrei? was hat sich denn der Gesetzgeber dabei gedacht in dieser Form zu differenzieren?