Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Hausverbot: Zugehörigkeit zu bestimmter Personengruppe
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Hausverbot: Zugehörigkeit zu bestimmter Personengruppe
6. April 2026
16 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T betritt eine Kneipe. Auf der Eingangstür ist ein Schild befestigt. Darauf steht: "Kein Zutritt für Zeitschriftenwerber!" T plant, Kneipenbesucher zu einem Abonnement der Männerzeitschrift "Beef" zu überreden. Die notwendigen Unterlagen trägt er in einer Sporttasche bei sich.
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