Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Hausverbot: Zugehörigkeit zu bestimmter Personengruppe
Hausverbot: Zugehörigkeit zu bestimmter Personengruppe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T betritt eine Kneipe. Auf der Eingangstür ist ein Schild befestigt. Darauf steht: "Kein Zutritt für Zeitschriftenwerber!" T plant, Kneipenbesucher zu einem Abonnement der Männerzeitschrift "Beef" zu überreden. Die notwendigen Unterlagen trägt er in einer Sporttasche bei sich.
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Einordnung des Falls
Hausverbot: Zugehörigkeit zu bestimmter Personengruppe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Geschäftsraum "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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