Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Verweilen (§ 123 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Verweilen (§ 123 Abs. 1 Var. 2 StGB)
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (6.724 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T besucht seine Ex-Frau O in deren Wohnung. Als T und O sich über die Höhe des Kindesunterhalts streiten, macht O dem T die Ansage, er solle sofort ihre Wohnung verlassen. T bleibt grinsend auf der Couch sitzen.
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