Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendet Versuch: Quasikausalität
Beendeter oder unbeendet Versuch: Quasikausalität
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mutter T sieht ihren Sohn S in der Mitte des Badesees ertrinken. Dabei will sie ihm nicht helfen, obwohl sie davon ausgeht, dass sie ihn retten könnte und nimmt seinen Tod billigend in Kauf. Kurz darauf bereut sie das und versucht S zu retten. Sie wirft ihm ein Seil zu, was sie für ausreichend hält. Ins Wasser möchte sie nicht gehen. Es war jedoch von vornherein für T unmöglich, S zu retten, sodass er verstirbt.
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Einordnung des Falls
Beendeter oder unbeendet Versuch: Quasikausalität
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein vollendeter Totschlag vor.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein Versuch vor.
Genau, so ist das!
3. Es liegt ein Fehlschlag vor.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Es kommt auf die Abgrenzung zwischen dem unbeendeten und beendeten Versuch an.
Ja!
Fundstellen
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