Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
27. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mutter T sieht ihren Sohn S in der Mitte des Badesees ertrinken. Dabei will sie ihm nicht helfen, obwohl sie davon ausgeht, dass sie ihn retten könnte und nimmt seinen Tod billigend in Kauf. Kurz darauf bereut sie die Tat und versucht S zu retten, wobei sie alles nach ihrer Vorstellung Mögliche tut, um ihn zu retten. Jedoch war eine Rettung von vornherein ausgeschlossen.
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