Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mutter T sieht ihren Sohn S in der Mitte des Badesees ertrinken. Dabei will sie ihm nicht helfen, obwohl sie davon ausgeht, dass sie ihn retten könnte und nimmt seinen Tod billigend in Kauf. Kurz darauf bereut sie die Tat und versucht S zu retten, wobei sie alles nach ihrer Vorstellung Mögliche tut, um ihn zu retten. Jedoch war eine Rettung von vornherein ausgeschlossen.
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Einordnung des Falls
Beendeter oder unbeendet Versuch: ernsthaftes Bemühen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein vollendeter Totschlag vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein Versuch vor.
Ja, in der Tat!
3. Es liegt ein Fehlschlag vor.
Nein!
4. Es kommt auf die Abgrenzung zwischen dem unbeendeten und beendeten Versuch an.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FalkTG
22.10.2024, 21:01:56