Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Eigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ / Prüfungsschema Begründetheit
Eigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ / Prüfungsschema Begründetheit
17. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G vollstreckt eine titulierte Forderung gegen S und lässt bei ihm ein iPad pfänden. Das iPad gehört D, der es bei seinem letzten Besuch bei S vergessen hatte. D erhebt Drittwiderspruchsklage. G wendet ein, er habe ohnehin noch eine Schadensersatzforderung gegen D.
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