Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Eigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ / Prüfungsschema Begründetheit

Eigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“ / Prüfungsschema Begründetheit

17. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G vollstreckt eine titulierte Forderung gegen S und lässt bei ihm ein iPad pfänden. Das iPad gehört D, der es bei seinem letzten Besuch bei S vergessen hatte. D erhebt Drittwiderspruchsklage. G wendet ein, er habe ohnehin noch eine Schadensersatzforderung gegen D.

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