Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Miteigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

Miteigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

19. Juli 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

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S und D schaffen sich gemeinsam einen zweiten Fernseher für ihre WG-Küche an. Weil sie noch streichen müssen, stellen sie ihn erst im Zimmer des S ab. G lässt eine Forderung gegen S vollstrecken und den Fernseher pfänden. D wehrt sich mit der Behauptung, sie sei Miteigentümerin.

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