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Eigentumsvorbehalt bei Ratenkauf durch einseitige Erklärung („Schlagzeug-Set“)
Sachverhalt
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Nachträgliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts
K und V schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook und vereinbaren dabei Ratenzahlung. V übergibt und übereignet K das Notebook. Nun stellt V erschrocken fest, dass er keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Er fordert von K die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts.
Eigentumsvorbehalt durch nachträgliche einseitige Erklärung nach Vertragsschluss („Kaffeemaschine“)
Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".