Zivilrecht > Sachenrecht
Sicherungseigentum am AWR + Vermieterpfandrecht, wenn Eigentumserwerb nachträglich stattfindet
Pizzaliebhaberin P erwirbt einen Pizzaofen unter Eigentumsvorbehalt. Sie stellt ihn in die Küche ihrer von V gemieteten Wohnung. Als P ein Darlehen bei Bank B aufnimmt, veräußert sie als Sicherheit für das Darlehen unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts ihr Anwartschaftsrecht an B. Später tilgt P die letzte Kaufpreisrate.
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Sicherungseigentum am Anwartschaftsrecht
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Sie vereinbaren als Sicherheit Übereignung des gesamten Inventars. Das Inventar hat R unter Eigentumsvorbehalt erworben.
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Inhalt der Sicherungsabrede
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants.
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Bestellung der Briefgrundschuld
Schuldnerin S ist Darlehensnehmerin der Bank B. Diese verlangt von S die Bestellung einer Briefgrundschuld. S und B einigen sich hierüber, B erhält den Grundschuldbrief von S. die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.
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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 3. Veräußerung nach Entfernung und Beschlagnahme
E gehört ein Hausgrundstück auf dem eine Hypothek lastet. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut, die E vom Grundstück entfernt. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung an, der Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Nun verkauft E die Küche an den unwissenden K.
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Haftung der Erzeugnisse und getrennten Bestandteile – 2. Entfernung nach Beschlagnahme und Veräußerung
E gehört ein Hausgrundstück, auf dem eine Hypothek lastet. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut, die E an K veräußert. Das Gericht ordnet die Zwangsversteigerung an, der Versteigerungsvermerk ist im Grundbuch eingetragen. Nun holt der unwissende K die Küche vom Grundstück des E ab.
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Einstiegsfall Enthaftung 2
Unternehmer U ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört eine Fertigungsmaschine. U übereignet die Maschine im Wege der Sicherungsübereignung an B. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.
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Einstiegsfall Enthaftung 1
S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört ein LKW. S möchte den LKW der Haftung entziehen. S fährt daher den LKW vom Grundstück und gibt ihn als Leihe an L. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.
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Das Grundstück als Haftungsobjekt
E hat B zur Sicherung eines Zahlungsanspruchs eine Hypothek an seinem Grundstück bestellt. Anschließend verkauft E das Grundstück an K. Als E trotz Fälligkeit nicht zahlt, möchte B zwangsvollstrecken.
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Bedingte Forderungen
Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.
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Künftige Forderungen
Grundstückseigentümer E verhandelt mit der Bank B über den Abschluss eines Darlehensvertrags. Bislang konnte keine Einigung erzielt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass B vorab die Bestellung einer Briefhypothek zu ihren Gunsten fordert.
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Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 – Voraussetzungen/Aushändigungsvereinbarung § 1117 Abs. 2 BGB
Grundstückseigentümer E möchte seinem Darlehensgläubiger G eine Briefhypothek bestellen. Sie vereinbaren, dass G den Hypothekenbrief selbst beim Grundbuchamt abholt. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Zwei Tage später holt G den Hypothekenbrief beim Grundbuchamt ab.
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Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 BGB – Voraussetzungen
Die Bonität des Grundstückseigentümers E verschlechtert sich. Daher bestellt er G zur Absicherung eines bestehenden Darlehens eine Briefhypothek an seinem Grundstück. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Danach erhält G den Hypothekenbrief von E.
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Basicsfall
Grundstückseigentümer G (Unternehmer) benötigt einen Kredit von seiner Bank B. B gewährt diesen, verlangt hierfür aber Sicherheiten. B schlägt G vor, eine Buchhypothek zugunsten der B zu bestellen. B und G einigen sich hierüber und schließen einen Darlehensvertrag in Schriftform. Weitere Schritte unternehmen G und B nicht.
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Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.
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Einseitiger EVB 3
H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.
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Einseitiger EVB 2
H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.
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Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)
Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".