Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel: 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Willensmangel beim Eigentümer

E hat eine Faszination für Ententeiche. Den Traum eines eigenen Ententeichs möchte er verwirklichen. Zur Sicherung der Darlehensforderung zur Finanzierung des Teichs bestellt E an seinem Grundstück eine Hypothek zugunsten des Gläubigers G. Bei der Hypothekenbestellung war E unerwartet geisteskrank. G verlangt von E die Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Übergabe

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Gemälde „Die Impfung“ bestellt werden soll. V überlässt G das Gemälde. G hängt es über ihrem Bett auf.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einigung 2

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €20.000 ein Pfandrecht an dem gesamten beweglichen Vermögen der V bestellt werden soll. Was genau darunter fällt, lassen sie bewusst offen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einigung 1

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Grafik „Die Impfung“ bestellt werden soll.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bestellung der Briefgrundschuld

Schuldnerin S ist Darlehensnehmerin der Bank B. Diese verlangt von S die Bestellung einer Briefgrundschuld. S und B einigen sich hierüber, B erhält den Grundschuldbrief von S. die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bestellung der Buchgrundschuld

Bank B fordert von Schuldner S zur Absicherung eines Darlehens die Bestellung einer Buchgrundschuld an dessen Grundstück. S und B einigen sich über die Bestellung einer Grundschuld. Diese wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 2

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S entfernt den LKW vom Grundstück. Zwei Tage später veräußert S den LKW an K. Zum Zeitpunkt der Entfernung des LKW wusste K nicht von der Beschlagnahme, einen Tag später schon.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 1

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S veräußert den LKW an K. Zwei Tage später bringt S den LKW zu K. Zum Zeitpunkt der Veräußerung wusste K nicht von der Beschlagnahme, einen Tag später schon.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bezugspunkt der Gutgläubigkeit

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S entfernt den LKW vom Grundstück. Zwei Tage später veräußert S den LKW an K. K wusste nichts von der Beschlagnahme, von der Hypothek hingegen schon.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 2

Unternehmer U ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört eine Fertigungsmaschine. U übereignet die Maschine im Wege der Sicherungsübereignung an B. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 1

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört ein LKW. S möchte den LKW der Haftung entziehen. S fährt daher den LKW vom Grundstück und gibt ihn als Leihe an L. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 – Voraussetzungen/Aushändigungsvereinbarung § 1117 Abs. 2 BGB

Grundstückseigentümer E möchte seinem Darlehensgläubiger G eine Briefhypothek bestellen. Sie vereinbaren, dass G den Hypothekenbrief selbst beim Grundbuchamt abholt. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Zwei Tage später holt G den Hypothekenbrief beim Grundbuchamt ab.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Basicfall Verwertung (§ 1147 BGB)

G ist Hypothekengläubiger, S Hypothekenschuldner. Die Hypothekenbestellung diente der Sicherung eines Darlehens, das G dem S gab. Trotz mehrfacher Mahnung entrichtet S zum Fälligkeitszeitpunkt weder Zins noch Tilgung.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Basicsfall

Grundstückseigentümer G (Unternehmer) benötigt einen Kredit von seiner Bank B. B gewährt diesen, verlangt hierfür aber Sicherheiten. B schlägt G vor, eine Buchhypothek zugunsten der B zu bestellen. B und G einigen sich hierüber und schließen einen Darlehensvertrag in Schriftform. Weitere Schritte unternehmen G und B nicht.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein

Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 3

H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 2

H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)

Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".