Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel: 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 69 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Nichtexistenz der gesicherten Forderung

Elektroauto-Liebhaber E möchte sich den neuen E-Tron kaufen. Jedoch verfügt er nicht über das notwendige Geld. Zur Sicherung eines zukünftigen Darlehens in Höhe von €85.000 bestellt E zugunsten des Gläubigers eine Hypothek an seinem Grundstück. Das Darlehen wird jedoch niemals ausgezahlt.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Übergabe

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Gemälde „Die Impfung“ bestellt werden soll. V überlässt G das Gemälde. G hängt es über ihrem Bett auf.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einigung 2

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €20.000 ein Pfandrecht an dem gesamten beweglichen Vermögen der V bestellt werden soll. Was genau darunter fällt, lassen sie bewusst offen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bestellung der Briefgrundschuld

Schuldnerin S ist Darlehensnehmerin der Bank B. Diese verlangt von S die Bestellung einer Briefgrundschuld. S und B einigen sich hierüber, B erhält den Grundschuldbrief von S. die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Bestellung der Buchgrundschuld

Bank B fordert von Schuldner S zur Absicherung eines Darlehens die Bestellung einer Buchgrundschuld an dessen Grundstück. S und B einigen sich über die Bestellung einer Grundschuld. Diese wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 2

Unternehmer U ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört eine Fertigungsmaschine. U übereignet die Maschine im Wege der Sicherungsübereignung an B. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Einstiegsfall Enthaftung 1

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört ein LKW. S möchte den LKW der Haftung entziehen. S fährt daher den LKW vom Grundstück und gibt ihn als Leihe an L. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.

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Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Einfacher Grundfall, wie kommt ein Bürgschaftsvertrag zustande?

K möchte bei V einen babyblauen VW Käfer für €10.000 kaufen. K hat nicht genügend Geld zur Verfügung und möchte mit Raten zahlen. V verlangt eine Sicherheit. S, die Schwester von K, möchte sich für die Kaufpreiszahlung verbürgen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Basicsfall

Grundstückseigentümer G (Unternehmer) benötigt einen Kredit von seiner Bank B. B gewährt diesen, verlangt hierfür aber Sicherheiten. B schlägt G vor, eine Buchhypothek zugunsten der B zu bestellen. B und G einigen sich hierüber und schließen einen Darlehensvertrag in Schriftform. Weitere Schritte unternehmen G und B nicht.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein

Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 3

H verkauft K einen Schrank unter Ratenzahlung. Vor Übereignung und Übergabe des Schranks erklärt H, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt den Schrank in Kenntnis dessen kommentarlos entgegen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB 2

H verkauft K ein Handy unter Ratenzahlung. Bei der Übergabe aber vor der Übereignung erklärt H dem K, dass er nur unter Eigentumsvorbehalt übereigne. K nimmt die Ware an, erklärt sich mit dem Eigentumsvorbehalt jedoch nicht einverstanden.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Einseitiger EVB (vertragswidriger Eigentumsvorbehalt)

Händler H verkauft K eine Kaffeemaschine und gewährt ihm Ratenzahlung. Nach Übereignung und Übergabe der Maschine übergibt H dem K den Lieferschein, auf dem steht "Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt".