Strafrecht

Nebenstrafrecht

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden

Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden

24. November 2024

4,9(572 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der 20-jährige D verkauft dem 13-jährigen M eine Konsumeinheit Cannabis.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG stellt ein Regelbeispiel dar.

Nein, das ist nicht der Fall!

Mit Art. 2 Nr. 3 OrgKG wurde im Jahr 1992 die Abgabe, Verabreichung oder Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige zum Verbrechen aufgestuft. Dies sollte verdeutlichen, wie ernst die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Betäubungsmittelstraftäter genommen werden muss. Die Verwerflichkeit dieser Tatmodalitäten rechtfertigt es, einen qualifizierten Verbrechenstatbestand zu konstituieren
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. D ist tauglicher Täter im Sinne des §29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Nein, das trifft nicht zu!

Der Täter muss über 21 Jahre alt, also erwachsen sein. Es handelt sich um ein besonderes persönliches Merkmal nach § 28 Abs. 2 StGB; denn es wirkt nicht strafbegründend, sondern qualifiziert die Grundtatbestände des Abgebens, Verabreichens und Überlassens zu einem Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB). Damit ist § 29a Abs. 1 Nr. 1 nicht anwendbar auf Heranwachsende, die Betäubungsmittel an Minderjährige abgeben. Allerdings kann die Schutzrichtung dieser Vorschrift bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen