Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 20-jährige D verkauft dem 13-jährigen M eine Konsumeinheit Cannabis.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG stellt ein Regelbeispiel dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. D ist tauglicher Täter im Sinne des §29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
Nein, das trifft nicht zu!
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