Nr. 1: Abgabe an MJ
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Cannabis.
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Einordnung des Falls
Nr. 1: Abgabe an MJ
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D macht sich gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, indem er Cannabis an M verkauft.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG stellt ein Regelbeispiel dar.
Nein!
3. Die Abgabe von Betäubungsmittel im Sinne des § 29a BtMG umfasst auch das Verkaufen.
Genau, so ist das!
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