Mietvertrag Carsharing
19. Juni 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (17.029 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S erstellt sich einen Account bei einem kommerziellen Carsharing–Anbieter A in Hamburg. Nachdem ihre Registrierung abgeschlossen ist, schaltet S ein Cabrio mit ihrem Smartphone für €1,30 pro Minute frei und fährt vom Elbstrand an die Alster. Dort stellt sie das Cabrio nach 15 Minuten Fahrtzeit ordnungsgemäß ab und beendet die Nutzung.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mietvertrag Carsharing
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem sich S beim Carsharing–Anbieter A registriert hat, hat S mit A einen Mietvertrag (§ 535 BGB) für alle Autos des A geschlossen.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Indem S mit ihrem Smartphone das Cabrio freigeschaltet hat, hat sie einen Mietvertrag (§ 535 BGB) über das Auto mit A abgeschlossen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell
10.3.2021, 08:40:10
Als Vertiefung würde ich hier die Abgrenzung zum Leasing extrem hilfreich finden.
Juranus
16.3.2021, 09:18:06
Ich finde, der Sachverhalt bietet keine Anhaltspunkte für atypische Merkmale des Mietvertrages, so dass mE nach ein Leasing eher fernliegend ist und die Thematisierung an dieser Stelle eher verwirrend sein könnte. In einer Klausur würde man bei so einem Sachverhalt wohl auch keine Differenzierung hinsichtlich eines einfachen Mietvertrages oder eines Leasingvertrages vornehmen.
Yoda
9.7.2024, 14:37:50
Hallo, inwieweit sind hier die §§ 312j,k auch zu beachten?
Robert
13.6.2025, 10:51:17
Bitte bitte, liebe Jurafüchse: Gewöhnt euch nicht an das hässliche Phänomen des De***en-Leerzeichens und setzt einen Bindestrich dort, wo er gem. deutscher Rechtschreibung hingehört. Hier ist das zwischen „Carsharing“ und „Anbieter“ der Fall, mehrfach im SV oder in den Erklärungen. Zwei Substantive können im Englischen unverbunden nebeneinander stehen, aber nicht im Deutschen.

Linne Hempel
13.6.2025, 16:23:19
Hey Robert, wir freuen uns immer, wenn wir Rechtschreibfehler in unseren Fällen mit eurer Hilfe korrigieren können. Es reicht aber völlig, wenn Du uns einfach auf den fehlenden Bindestrich hinweist. Dass der Begriff „Deppen-Leerzeichen“ beleidigend und ableistisch ist, lässt sich aus meiner Sicht auch nicht dadurch abmildern, dass man ein paar Sternchen in das Wort einfügt. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Robert
14.6.2025, 10:17:46
Ich wollte niemanden beleidigen. Der von dir kritisierte Begriff ist inzwischen ein feststehender Begriff für ein Phänomen, auf das ich hinweisen wollte. Das sollten Lesende nicht auf sich selbst beziehen.

Linne Hempel
15.6.2025, 17:33:41
Hey Robert, danke für Deine Antwort und den Austausch hierzu. Ich kenne den Ausdruck und weiß auch, dass Du damit niemanden direkt beleidigen wolltest. Du bist auch nicht die erste Person, die diesen Begriff im Forum benutzt. Wenn das passiert, nutzen wir aber gerne die Gelegenheit, um (bei Dir und anderen) anzuregen, den Gebrauch dieses „feststehenden“ Begriffs zu überdenken. Denn der Umstand, dass ein Begriff von vielen Leuten benutzt wird, ändert ja auch erst einmal nichts daran, dass dieser problematisch oder verletzend sein kann. Wir halten es für wichtig, dass Jurist*innen eine gewisse sprachliche Sensibilität entwickeln auch (oder gerade), weil dies im Studium oft zu kurz kommt. Gerade, wenn sich Begriffe „verfestigt“ haben, ist es umso wichtiger, diese zu hinterfragen. Mir fallen eine Reihe von Beispielen dafür ein, die ich hier nicht reproduzieren möchte. So viel nur als Anregung, natürlich kannst Du dazu Deine eigenen Gedanken haben. Soweit es das Jurafuchsforum betrifft würde ich Dich aber trotzdem bitten, den Begriff nicht mehr zu verwenden. Vor allem dann, wenn es um einen schlichten Hinweis auf einen fehlenden Bindestrich geht, braucht man dafür auch ehrlich gesagt keinen extra Begriff um ein „Phänomen“ zu beschreiben. Danke für Dein Verständnis und die Hilfe dabei, unsere Rechtschreibfehler zu finden! Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team